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 Deutschland Cloud von Microsoft wird eingestellt

Deutschland Cloud von Microsoft ist am Ende

Microsoft stellt seine Deutschland Cloud ein. Unklar bleibt, wie sich Microsoft zukünftig bei Abflüssen von Daten - z.B. an das Department of Homeland Security - verhalten wird, wenn Standard Azure Dienste eingesetzt werden.

Angesichts unvereinbarer Anforderungen der Gesetzeslagen in den USA und in der EU für international agierende Unternehmen, hatte Microsoft Ende 2015 das Modell der Microsoft Cloud Deutschland mit dem Treuhänder Telekom vorgestellt.

Nur im Fall technischer Probleme, die sich ausschließlich durch Support von Microsoft beheben lassen, sollen Mitarbeiter des US-Konzerns unter besonderer Protokollierung den Zugang zu den involvierten Telekom Rechenzentren erhalten.

Microsoft versichert in seiner Trust-Center-Website, man werde die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen und habe entsprechende Zusicherungen in seine Vertragsbedingungen aufgenommen. Darin sei zu lesen, Kunden erhielten das Recht, persönliche Daten korrigieren, ergänzen oder löschen zu lassen, Datenlecks zu recherchieren und melden und damit ihre Einhaltung der EU-DSGVO zu demonstrieren.

Ein Statement, wie sich Microsoft selbst im Fall eines Datenabflusses –etwa an das Department of Homeland Security – verhalten wird, war bislang nicht zu entdecken.

 

Ein Blick in die Vergangenheit:

Trump unterzeichnete kurz nach seinem Amtsantritt am 25. Januar 2017 die Anordnung (Executive Order) zur "Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“. Schnell war deutlich, dass die Politik der Trump-Administration einem gemeinsamen Datenschutz-Verständnis zwischen den USA und der EU diametral entgegen läuft. 

Section 14 der Executive Order hat folgenden Wortlaut:

Übersetzung: „Die Behörden haben im Einklang mit dem anwendbaren Recht dafür zu sorgen, dass ihre Datenschutzrichtlinien Personen, die nicht Staatsangehörige der Vereinigten Staaten sind oder gesetzliche ständige Einwohner, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausschließen.“

 Schon 2017 warnte der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar, jetzt Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, in einem Heise Beitrag.

"Analyse: Amerika mauert sich ein – Privacy Shield vor dem Aus?"

 

Der Bayrische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Thomas Petri bietet bereits Unterstützung für Beschwerden. Beschwerden mit Blick auf etwaige Zugriffe auf aus Europa übermittelte personenbezogene Daten durch U.S.-amerikanische Geheimdienst- und Sicherheitsbehörden werden zunächst einem eigens dafür eingerichteten Gremium aus Datenschutzaufsichtsbehörden (die sogenannte "EU-Zentralstelle") zugeleitet, das auf Grundlage einer eigenen Geschäftsordnung tätig wird.

 

 

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