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Redundantes Rechenzentrum in Erdbebengebiet – BSI KRITIS Verbot | Wiki

BSI fordert: Verbot von höchstverfügbaren redundanten Rechenzentren in Erdbebengebieten!

Das BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fordert für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren, dass in den Erdbebenzonen 2 oder 3 kein Rechenzentrum angesiedelt werden darf. Rechenzentren in der Erdbebenzone 1 müssen Erdbeben der Zone 2 standhalten können.

Für eine Rechenzentrums-Redundanzgruppe gilt dies für maximal eins der beteiligten Rechenzentren. Die anderen Rechenzentren der Gruppe sind in der Zone 0 oder in Bereichen ohne Erdbebengefahr anzusiedeln.

Für Deutschland gibt es nun eine Neueinschätzung der Erdbebengefährdung:

 

Die Erdbeben-Gefährdungskarten wurden am Deutschen Geo-Forschungs-Zentrum GFZ neu berechnet.

„Die Neueinschätzung wird weitreichende wirtschaftliche Folgen haben", sagt Fabrice Cotton, Leiter der GFZ-Sektion Erdbebengefährdung und dynamische Risiken.

 

Auszüge aus den „Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren“ des BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

„Das Roermond-Erdbeben der Stärke 5,9 auf der Richterskala am 13.04.1992 mit Auswirkungen bis in den Raum Köln/Bonn macht deutlich, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland mit solchen massiven Beeinträchtigungen zu rechnen ist.“

„Ein Rechenzentrum samt aller betriebswichtigen Einrichtungen (also nicht allein die Gebäudehülle), das in der Erdbebenzone 1 angesiedelt werden soll, muss über die Vorgaben der zuständigen Baugenehmigungsbehörde hinaus Erdstößen der in Zone 2 zu erwartenden Stärke ohne Funktionsbeeinträchtigung widerstehen können.“

In den Erdbebenzonen 2 oder 3 darf kein höchstverfügbares Rechenzentrum angesiedelt werden.“

„Für eine Redundanzgruppe gilt dies für maximal eins der beteiligten Rechenzentren. Die anderen Rechenzentren der Gruppe sind in der Zone 0 oder Bereichen ohne Erdbebengefahr anzusiedeln. „

„Bedeutende Schadenbeben mit Magnituden größer 6 sind innerhalb Deutschlands sowie in unmittelbarer Nachbarschaft immer wieder aufgetreten.“

 

Das BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet eine ganze Reihe weiterer Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren:

  • Bergbau
  • Wind
  • Starkregen
  • Hochwasser

 

Laden Sie sich die „Kriterien für die Standortwahl höchstverfügbarer und georedundanter Rechenzentren“ des BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik herunter.

BSI Kritis Standort-Kriterien-für-hochverfügbare-Rechenzentren.pdf

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